(seit 01/2001: Elternzeit) Während der Elternzeit besteht ein Recht auf Teilzeitarbeit beim bisherigen Arbeitgeber. Voraussetzungen dafür sind: der Betrieb muss mehr als 15 Beschäftigte haben es muss eine mindestens 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorliegen...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42068
Keine exakte Übereinkunft gefunden.